Jedes Wochenende sind hunderte Schiedsrichter des HFV in ihrer Funktion unterwegs. Immer wieder kommt es dabei vor, dass ein Unparteiischer auf dem Weg zu oder von einem Spiel einen eigenverschuldeten Autounfall erleidet oder sein Fahrzeug nach dem Spiel beschädigt auf dem Parkplatz vorfindet.
Doch wer trägt die Kosten am eigenen Kraftfahrzeug und was ist im Invaliditätsfall?
Die Sportversicherung des Landessportbund Hessen e.V. bietet unter anderem im Invaliditätsfall, dass heißt bei einer dauerhaften Beeinträchtigung von 20 Prozent und mehr nach einem Unfall, einen weit reichenden Schutz. Zusätzlich sind weiter Unfallleistungen vereinbart.
Der HFV hat darüber hinaus für seine rund 7400 Schiedsrichter eine KFZ-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz als wichtige Ergänzung zur Sportversicherung abgeschlossen.
Die Zusatzversicherung schützt die Schiedsrichter, die in ihrer Funktion mit einem PKW oder Motorrad im offiziellen Auftrag des HFV zu einem Spiel oder einem Lehrgang unterwegs sind und auf dem direkten Hin- oder Rückweg einen eigenverschuldeten Unfall verursachen. Den Sachschaden am eigenen Fahrzeug ersetzt die KFZ-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz, abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von 153€. Den Drittschaden durch das Fahrzeug, zum Beispiel an der Leitplanke oder an einem Fremdfahrzeug, trägt die bestehende Pflichtversicherung (KFZ-Haftpflichtversicherung) des Halters. Die Rechtsschutzversicherung – Mitbestandteil der KFZ-Zusatzversicherung – hilft darüber hinaus in juristischen Zweifelsfällen. Zusätzlich werden nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall – bis zu einem festgelegten Höchstbetrag – die Kosten für die Bergung und das Abschleppen des Fahrzeuges zu r nächsten Vertragswerkstatt sowie Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zur Weiterbeförderung der Insassen übernommen.
Doch was bedeutet "im offiziellen Auftrag" durch den HFV?
Die Grundvoraussetzungen für den Versicherungsschutz sind gegeben, wenn das Spiel beziehungsweise die Veranstaltung beim HFV gemeldet ist und eine Beauftragung des Schiedsrichters über des HFV erfolgt. Spricht der veranstaltende Verein, eine veranstaltende Spielbetriebsgesellschaft (der Spielbetrieb wurde vom eingetragenen Verein (e.V.) in eine Gesellschaft (z.B. GmbH oder AG) ausgelagert) oder Privatpersonen en Schiedsrichter "auf dem kleinen Dienstweg" direkt an, erfolgt keine offizielle Beauftragung durch den HFV. Versicherungsschutz im Rahmen der KFZ-Zusatzversicherung ist dann nicht gegeben.
Viele Vereine haben für ihre Mitglieder ebenfalls eine KFZ-Zusatzversicherung mit Rechtschutz als Ergänzung zur Sportversicherung abgeschlossen. Bei den hunderten Fahrten zum Training und zu Spielen sicherlich eine wichtige Vorsorge. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Verein.
Bei Fragen Versicherungsschutz oder bei der Meldung von Schadenfällen steht Ihnen das Versicherungsbüro beim Landessportbund Hessen e.V. unter der Rufnummer 069-67 89 252 oder unter www.arag-sport.de gerne zur Verfügung.
Dieser Text wurde aus dem Hessenfussball 7/2009 (S. 12) übernommen!