Schiedsrichter-Honorare sind nicht grundsätzlich steuerfrei

Auch Fußball-Schiedsrichter müssen ihre Aufwandsentschädigungen versteuern: Im Januar wurde dies bundesweit abgestimmt und in die Einkommenssteuerkartei aufgenommen. Wer jedoch nur in den untersten Klassen aktiv ist, wird Freigrenze und Ehrenamtspauschale nur selten überschreiten.

Der Grundsatz ist klar definiert: Wer Einnahmen hat, zahlt steuern – Schiedsrichter-Einkünfte sind da keine Ausnahme. Die Spesen der Unparteiischen müssen bei der Einkommenssteuer als sonstige Einkünfte aufgeführt werden. Dennoch: Nicht jeder Schiedsrichter muss zahlen. Wer nicht einkommenssteuerpflichtig ist, zahlt auch keine Abgaben. Die jährliche Freigrenze liegt in diesem Jahr bei 7.834 Euro. Schüler und Studenten zum Beispiel, die in der Regel weniger Einnahmen haben, müssen ihr Schiedsrichter-Honorar dann nicht versteuern.

Zudem können Schiedsrichter in den unteren Klassen die Freigrenze und die Ehrenamtspauschale nutzen: Die Ehrenamtspauschale beläuft sich auf 500 Euro. Wer diesen Betrag überschreitet, kann zusätzlich noch die Freigrenze von 255,99 Euro nutzen. Erst wer 756 Euro oder mehr pro Jahr verdient, wird steuerpflichtig. Berücksichtigt werden muss grundsätzlich nur das Honorar – für ein Juniorenspiel zehn Euro. Fahrtkosten und Porto gelten als Werbungskosten, die steuerfrei sind.  Ein Beispiel verdeutlicht die Situation: Rudi Klein nimmt pro Jahr 750 Euro durch die Schiedsrichterei ein. Damit bleibt er unter Freigrenze und Ehrenamtspauschale, die Einkünfte sind steuerfrei. Sein Kollege Willi Groß hat hingegen mehr Spiele gepfiffen und 800 Euro Einnahmen erzielt. Zieht er die Ehrenamtspauschale ab, bleiben noch 300 Euro. Diese 300 Euro müssen nun komplett bei der Einkommenssteuer angegeben werden, da die Freigrenze überschritten wird.

Dennoch können Schiedsrichter ihre steuerpflichtigen Einkünfte schmälern, in dem sie tatsächliche Auslagen als Werbungskosten gegenrechnen – solang ein Beleg vorhanden ist und keiner die Kosten erstattet hat. Zurück zum Beispiel: Willi Groß hat zwar 300 Euro Einnahmen erzielt. Er ist aber zehn Mal zum monatlichen Lehrabend gefahren. Das waren jeweils 30 Kilometer, Fahrtgeld hat ihm dafür keiner gezahlt. Genauso musste er seine neuen Schiedsrichter-Trikots im Wert von 120 Euro selbst zahlen. Und die Fußballschuhe für 50 Euro hat ihm auch keiner erstattet.  Macht zusammen: 260 Euro Auslagen. Der Überschuss von Willi Groß beträgt damit nur noch 40 Euro – und fällt in die Freigrenze. Groß hat Glück: Steuern fallen für sein Hobby nicht an.

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDetaillierte Informationen hat der Deutsche Fußball-Bund in einem Rundschreiben zusammengestellt.