Aus aktuellem Anlass hat Verbandsschiedsrichterobmann Gerd Schugard darauf hingewiesen, dass für den Fall eines Diebstahls aus der Schiri-Kabine kein Versicherungsschutz besteht.
Das gelte, so der Hinweis des hessischen Schiedsrichter-Chefs, unabhängig davon, ob die Kabine vor dem Diebstahl verschlossen oder unverschlossen gewesen sei. Schugard mahnend: "Aus den Erfahrungen der letzten Wochen wird dringend angeraten, in den Umkleidekabinen nur Wertgegenstände in geringem Umfang aufzubewahren."
Quelle: www.sr-dill.de